Klasse B - L17

Wer nicht bis zum 18 Geburtstag auf den Führerschein warten will, kann schon mit 15,5 mit der Ausbildung beginnen und bereits mit 17 alleine Auto fahren.

Unser Ausbildungspaket umfasst:

  • Anmeldung

  • Bei zeitgerechter Zahlung des kompletten Ausbildungspreises ist das
    Lernprogramm im Paketpreis inklusive.

  • Theoriekurs (32UE Modul Grundwissen und Klasse B)

  • 12 Fahrstunden

  • Alle Schulungen für den/die Begleiter

  • 2 begleitende Schulungen

  • Perfektionsschulung

  • 1 Theorieprüfung

  • 1 Praxisprüfung mit dem privaten Kfz

Der Einstieg beginnt mit 15,5 Jahren. Nach einer vorgeschriebenen Grundausbildung in Theorie und Praxis (erfolgt in der Fahrschule) werden, meist mit den Eltern oder nahestehenden Personen, min. 1000 Kilometer gefahren (dabei muss ein Fahrtenbuch geführt werden und die Dauer von 2 Wochen darf nicht unterschritten werden). Danach gibt es eine begleitende Schulung in der Fahrschule. Nach der Schulung in der Fahrschule folgen weitere min. 1000 Kilometer mit dem/den Begleiter/n in einer Mindestdauer von 2 Wochen. Danach erfolgt erneut eine begleitende Schulung in der Fahrschule. Nach der Schulung folgen die letzten min. 1000 Kilometer mit dem/den Begleiter/n. Den Abschluss der praktischen Ausbildung bildet eine 3 stündige Perfektionsschulung in der Fahrschule. Zur PC-Prüfung wird man ab 15,5 Jahren + 2 Wochen zugelassen. Bei bestandener theoretischer Prüfung erfolgt ab dem 17ten Geburtstag die praktische Prüfung.


Voraussetzungen für die Begleitpersonen – max. 2 Personen möglich

  • Durchgehender Besitz eines B-Führerscheins seit mindestens 7 Jahren.

  • Muss glaubhaft machen, seit mindestens 3 Jahren tatsächlich einen PKW oder Kombi zu lenken.

  • Darf in den letzten 3 Jahren keine schwere Verkehrsübertretung begangen haben.

  • Während Begleitfahrten gilt Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille).

  • Der Bewilligungsbescheid ist mitzuführen.

Voraussetzungen für das Ausbildungsfahrzeug

  • normaler PKW oder Kombi (4 Türen).

  • Die Absolvierung dieser Ausbildung mit einem Kraftwagen mit Automatikgetriebe ist grundsätzlich zulässig. Allerdings ist zu beachten, dass für den Fall, dass die Fahrprüfung ebenfalls auf diesem Kraftwagen abgelegt wird, die Lenkberechtigung auf das Lenken von Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe eingeschränkt wird.

  • "L17"-Schild vorne und hinten gut sichtbar angebracht.

  • Tafel mit Aufschrift "Ausbildungsfahrt".

Wer darf Begleiter sein?

  • Eine oder zwei Personen, die wahlweise (oder gemeinsam) die Fahrten mit dem Bewerber absolvieren.

  • Die Person muss in einem besonderen Naheverhältnis zum Bewerber stehen (z.B. Familie).

  • Der Begleiter darf kein Entgelt erhalten.

  • Handelt es sich nicht um eine erziehungsberechtigte Person, muss deren Zustimmung eingeholt werden.

Probezeit:

Es besteht eine Probezeit bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. In dieser Zeit gilt Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille). Bei schweren Verstößen innerhalb der Probezeit (z.B. Fahrerflucht, Geschwindigkeitsdelikte, Vorrangverletzung etc.) wird von der Behörde eine kostenpflichtige Nachschulung angeordnet. Dadurch verlängert sich die Probezeit um ein Jahr. Derzeit gilt der „L17" B-Führerschein bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland, Großbritannien, Nordirland und Dänemark.

Ablauf in unserer Fahrschule: 

  • Ausbildung in der Fahrschule: 32 Unterrichtseinheiten Theorie + 12 Fahrstunden (In der 12ten Einheit können die Begleiter im Fahrschulauto mitfahren)

  • Nach min. 1000km Ausbildungsfahrten - 1 Fahrstunde mit dem eigenen Auto und Begleiter in der Fahrschule und einer Nachbesprechung zum Thema Geschwindigkeit und Blicktechnik.

  • Nach weiteren min. 1000km Ausbildungsfahrten - 1 Fahrstunde mit dem eigenen Auto und Begleiter in der Fahrschule und einer Nachbesprechung zum Thema Partnerkunde und Gefahrenlehre.

  • Nach weiteren min. 1000km Ausbildungsfahrten (also nunmehr min. 3000 gesamt gefahrenen Kilometern) - 3 Fahrstunden mit dem Fahrschulauto.

  • Mit 15,5 Jahren + Ausbildungszeit (2Wochen) ist ein Antritt zur theoretischen Computerprüfung möglich. Mit Vollendung des 17ten Lebensjahres und abgeschlossener praktischer Ausbildung, praktische Fahrprüfung mit dem eigenen Auto und Begleiter.

  • Mehrphasenausbildung: 3. - 9. Monat nach der praktischen Fahrprüfung - ein Fahrsicherheitstraining (dies kann bei uns in der Fahrschule vereinbart werden), nach weiteren 3 Monaten ist eine weitere Perfektionsfahrt mit Hauptaugenmerk auf das Einsparen von Kraftstoff in der Fahrschule zu absolvieren.

Ausbildungskosten ab € 1.710,-
(* inkl Lernprogramm)

Den nächsten Kursbeginn findest du hier